Thema
Krisen und höhere Gewalt
Abweichungen und Solidarität in Krisensituationen.
Einschlägige Vorschriften
- Krisen-VO Art. 1 – Gegenstand
- Krisen-VO Art. 2 – Begründetes Ersuchen eines Mitgliedstaats
- Krisen-VO Art. 3 – Durchführungsbeschluss der Kommission über das Vorliegen einer Krisensituation oder einer Situation höherer
- Krisen-VO Art. 4 – Kommissionsvorschlag und Durchführungsbeschluss des Rates zur Genehmigung von Ausnahmeregelungen und
- Krisen-VO Art. 5 – Dauer
- Krisen-VO Art. 6 – Überwachung
- Krisen-VO Art. 7 – EU-Solidaritätskoordinator
- Krisen-VO Art. 8 – Solidaritäts- und Unterstützungsmaßnahmen in einer Krisensituation
- Krisen-VO Art. 9 – Verrechnungen der Verantwortlichkeiten
- Krisen-VO Art. 10 – Registrierung von Anträgen auf internationalen Schutz in Krisensituationen oder Situationen höherer Gewalt
- Krisen-VO Art. 11 – In einer Krisensituation oder Situation höherer Gewalt auf das Asylverfahren an der Grenze anwendbare
- Krisen-VO Art. 12 – Verlängerung der festgelegten Fristen für Aufnahmegesuche, Wiederaufnahmemitteilungen und Überstellungen in
- Krisen-VO Art. 13 – Ausnahmen von der Pflicht zur Wiederaufnahme eines Antragstellers im Fall von außergewöhnlichen
- Krisen-VO Art. 14 – Rasches Verfahren