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AMM-VO › AMM-DVO · (EU) 2025/2055 Originaltext↗
Kapitel IV · Übernahme

Artikel 20 – Bestätigung eines übermittelten Standardformulars für eine Übernahme

Die Bestätigung eines Standardformulars für eine Übernahme wird unter Verwendung desselben, in Artikel 17 Absatz 1 genannten Standardformulars übermittelt. Die Bestätigung muss praktische Einzelheiten und sachdienliche Informationen über die Überstellung enthalten.