Artikel 20 – Bestätigung eines übermittelten Standardformulars für eine Übernahme
Die Bestätigung eines Standardformulars für eine Übernahme wird unter Verwendung desselben, in Artikel 17 Absatz 1 genannten Standardformulars übermittelt. Die Bestätigung muss praktische Einzelheiten und sachdienliche Informationen über die Überstellung enthalten.