Erwägungsgrund 45
Die für die Erfassung der biometrischen Daten von Minderjährigen verantwortlichen Beamten sollten eine Schulung erhalten, sodass in ausreichendem Maße dafür gesorgt ist, dass eine angemessene Qualität der biometrischen Daten der Minderjährigen gewährleistet und garantiert ist, dass der Vorgang kindgerecht vonstattengeht, sodass sich die Minderjährigen, insbesondere wenn sie sehr jung sind, sicher fühlen und bei der Erfassung ihrer biometrischen Daten bereitwillig mitwirken können.
Bezug in der Verordnung: Artikel 14, Artikel 42