Artikel 30 – Daten gelöscht werden, wirkt sich dies nicht auf Ihren Status in dem Land aus, in dem Sie die Staatsangehörigkeit erhalten haben.
EU+-Länder Nicht zutreffend Die EU+-Länder sind: • die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern • vier weitere Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz DE 1.5. Besondere Informationen für Personen, die vorübergehenden Schutz genießen Einschlägige Rechts- Thema Vereinfachte Textfassung vorschrift Deckblatt Nicht zutreffend Warum werden meine Fingerabdrücke und mein Lichtbild benötigt? Ziele Artikel 42 Buchstabe b Warum erhalte ich diese Broschüre? Sie wurden von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) als Begünstigter vorübergehenden Schutzes registriert. Diese Broschüre enthält zusätzliche Informationen darüber, welche Daten wie lange von den Behörden gespeichert werden. Warum muss ich meine Fingerabdrücke und mein Lichtbild erfassen lassen? Sie haben Ihr Land verlassen und genießen nun vorübergehenden Schutz in diesem Land. Dieser Schutzstatus ist vorübergehend. Die EU-Mitgliedstaaten werden in regelmäßigen Abständen entscheiden, ob dieser Schutz fortgesetzt werden kann oder nicht. Die Behörden dieses Landes erfassen Ihre Fingerabdrücke und ein Lichtbild von Ihnen. Diese Daten werden zusammen mit Angaben zu Ihrer Identität und weiteren sachdienlichen Informationen an die Eurodac-Datenbank übermittelt. Darin sind sehr viele Fingerabdrücke und Lichtbilder gespeichert, mit denen bestimmte Kategorien von Personen, die keine Staatsangehörigen eines EU+-Landes sind, abgeglichen werden. Diese Datenbank wird von 31 EU+-Ländern genutzt, die Ihre Daten verarbeiten können, um Ihre Informationen abzurufen. Die EU +-Länder sind am Ende dieser Broschüre aufgeführt. Kategorien der Artikel 42 Absatz 1 Welche Informationen werden in Eurodac gespeichert? zu speichernden Buchstaben b und g Die folgenden Informationen werden immer in Eurodac gespeichert: Informa-tionen Artikel 26 • Ihre Fingerabdrücke • ein Lichtbild Ihres Gesichts • alle Namen, die Sie jetzt verwenden oder in der Vergangenheit verwendet haben • Ihr Geburtsdatum • Ihre Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeiten • Ihr Geschlecht • Kopien der von Ihnen verwendeten Ausweise- oder Reisedokumente, soweit verfügbar, einschließlich Angaben zu deren Echtheit • die Nutzerkennung des Beamten, der Ihre Fingerabdrücke abgenommen und Ihr Lichtbild erstellt hat, und das jeweilige Datum, an dem Ihre Daten erfasst und übermittelt wurden • der EU-Mitgliedstaat, der Ort und das Datum, an dem Sie als Begünstigter internationalen Schutzes registriert wurden Sie haben das Recht, auf in Eurodac gespeicherte unrichtige Informationen zuzugreifen und diese ändern zu lassen und die Löschung Ihrer Informationen zu beantragen, wenn diese unrechtmäßig verarbeitet wurden. Dazu können Sie sich an den Datenverantwortlichen wenden. Die Kontaktdaten des Datenverantwortlichen sind in der Broschüre „Was Sie über Eurodac wissen müssen“zu finden. Einschlägige Rechts- Thema Vereinfachte Textfassung vorschrift Daten zu Artikel 26 Absatz 2 Sind weitere Informationen in Eurodac gespeichert? möglichen Buchstabe o Wenn ein EU-Mitgliedstaat Ihre Fingerabdrücke abnehmen muss oder der Auffassung ist, dass Sie aufgrund Ihres Verhaltens keinen Ausschluss- Anspruch auf vorübergehenden Schutz haben, müssen diese Informationen in Eurodac gespeichert werden. gründen Dies könnte der Fall sein, wenn Informationen vorliegen, die nahelegen, dass Sie — eine sehr schwere Straftat wie Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben — eine schwere Straftat in einem anderen Land begangen haben, bevor Sie nach Europa gekommen sind — eine Handlung begangen haben, die gegen die Grundsätze der Vereinten Nationen verstößt Daten- Artikel 42 Absatz 1 Wie lange werden meine personenbezogenen Daten in Eurodac gespeichert? speicherfrist Buchstabe f, Artikel 29 Ihre Daten werden so lange gespeichert, wie Ihr vorübergehender Schutzstatus gültig ist. Wenn Ihr Schutzstatus abläuft, werden Ihre Daten gelöscht. EU+-Länder Nicht zutreffend Die EU+-Länder sind: • die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern • vier weitere Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz DE ANHANG XII 99/99