GEAS-Gesetz.de
QualifikationsVO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 31

Insbesondere ist es notwendig, gemeinsame Konzepte für den Schutzbedarf, der aus Nachfluchtgründen („sur place“), Schadens- und Schutzquellen, internen Schutz und Verfolgung einschließlich der Gründe für die Verfolgung, entsteht, einzuführen.

Bezug in der Verordnung: Artikel 5