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ScreeningVO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 46

Berichtigt durch Berichtigung der VO (EU) 2024/1356 (ABl. L, 2025/90927, 25.11.2025).

Im Zuge der Überprüfung sollte auch verifiziert werden, ob die Einreise der betreffenden Drittstaatsangehörigen in die Union möglicherweise eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen könnte.

Bezug in der Verordnung: Artikel 1, Artikel 6