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AufnahmeRL · (EU) 2024/1346 Originaltext↗
Kapitel VI · Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz des Aufnahmesystems

Artikel 37 – Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.