Erwägungsgrund 44
Um den Schutz aller Kinder, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, einschließlich unbegleiteter Minderjähriger, die keinen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, und Kindern, die von ihren Familien getrennt werden könnten, zu verbessern, ist es auch erforderlich, biometrische Daten zu erfassen und in Eurodac zu speichern, um dazu beizutragen, die Identität der Kinder festzustellen, und die Mitgliedstaaten bei der Feststellung zu unterstützen, ob es Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat oder Bindungen zu einem anderen Mitgliedstaat gibt, und vermisste Kinder, einschließlich zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken, aufzuspüren, indem die vorhandenen Instrumente ergänzt werden, insbesondere das mit der Verordnung
Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)