GEAS-Gesetz.de
AufnahmeRL · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 11

Verordnung (EU) Nr. 1231/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Ausdehnung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 auf Drittstaatsangehörige, die ausschließlich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht bereits unter diese Verordnungen fallen.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)