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Eurodac-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 8

Richtlinie (EU) 2024/1346 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)