Erwägungsgrund 12
Die Situation von Drittstaatsangehörigen, die sich un rechtmäßig imLandaufhalten, abernochnicht abgescho ben werden können, sollte geregelt werden. Die Festle gungen hinsichtlich der Sicherung des Existenzminimums dieser Personen sollten nach Maßgabe der einzelstaatli chen Rechtsvorschriften getroffen werden. Die betreffen den Personen sollten eine schriftliche Bestätigung erhal ten, damit sie im Falle administrativer Kontrollen oder Überprüfungen ihre besondereSituation nachweisenkön nen. Die Mitgliedstaaten sollten hinsichtlich der Gestal tung und des Formats der schriftlichen Bestätigung über einen breiten Ermessensspielraum verfügen und auch die Möglichkeit haben, sie in aufgrund dieser Richtlinie ge troffene Entscheidungen in Bezug auf die Rückkehr auf zunehmen.
Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)