Erwägungsgrund 28
Zu diesem Zweck sollte aus dem im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/1147 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) eingerichteten Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds eine gezielte Unterstützung in Form von finanziellen Anreizen für jede im Einklang mit dem Unionsrahmen aufgenommene Person geleistet sowie Maßnahmen zur Schaffung einer geeigneten Infrastruktur und geeigneter Dienstleistungen zur Umsetzung des Unionsrahmens unterstützt werden.
Bezug in der Verordnung: Artikel 10, Artikel 13