Erwägungsgrund 60
Unbeschadet des Vorstehenden sollten in einer Krisensituation gegebenenfalls alle im Instrumentarium enthaltenen Krisenmechanismen mobilisiert werden, insbesondere die finanzielle und operative Unterstützung, die von den Agenturen, den Fonds und dem Katastrophenschutzverfahren der Union im Einklang mit den jeweils geltenden Rechtsakten geleistet werden können. Danach sollte die Kommission im Rahmen der Fachebene des Migrationsforums die Koordinierung und den Informationsaustausch mit anderen Plattformen sicherstellen, die für die Bewältigung der Krisensituation von Bedeutung sind, darunter das EU-Vorsorge- und Krisenmanagementnetz für Migration gemäß der Empfehlung (EU) 2020/1366 und die Integrierte EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR).
Bezug in der Verordnung: Artikel 18