AufnahmeRL · (EU) 2024/1346 Originaltext↗
Kapitel II · Allgemeine Bestimmungen über die im Rahmen der Aufnahme Gewährten Vorteile
Artikel 15 – Medizinische Untersuchungen
Die Mitgliedstaaten können die medizinische Untersuchung von Antragstellern aus Gründen der öffentlichen Gesundheit anordnen.