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AufnahmeRL · (EU) 2024/1346 Originaltext↗
Kapitel II · Allgemeine Bestimmungen über die im Rahmen der Aufnahme Gewährten Vorteile

Artikel 15 – Medizinische Untersuchungen

Die Mitgliedstaaten können die medizinische Untersuchung von Antragstellern aus Gründen der öffentlichen Gesundheit anordnen.