Erwägungsgrund 57
Viele Anträge auf internationalen Schutz werden an der Außengrenze oder in Transitzonen eines Mitgliedstaats gestellt, einschließlich von Personen, die beim irregulären Überschreiten der Außengrenze eines Mitgliedstaats aufgegriffen wurden, das heißt gerade zum Zeitpunkt des irregulären Überschreitens der Außengrenze oder in deren Nähe nach dem Überschreiten, oder nach Such- und Rettungseinsätzen ausgeschifft wurden. Zur Feststellung der Identität und zur Durchführung von Sicherheits- und Gesundheitskontrollen an den Außengrenzen sowie zur Bestimmung des Verfahrens, dem die betreffenden Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen zugeführt werden sollen,
Bezug in der Verordnung: Artikel 47