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ScreeningVO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 53

Für die Abgleiche mit dem CIR zur Identifizierung oder Verifizierung der Identität sollte das mit der Verordnung (EU) 2019/817 geschaffene Europäische Suchportal (ESP) genutzt werden.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)