Erwägungsgrund 2
Auf seiner Tagung am 4. und 5. November 2004 in Brüssel forderte der Europäische Rat zur Festlegung einer wirksamen Rückkehr-undRückübernahmepolitik auf,die auf gemeinsamen Normen beruht, die gewährleisten, dass die betreffenden Personen unter vollständiger Achtung der Grundrechte auf menschenwürdige Weise zurückge führt werden.
Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)