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RückführungsRL · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 2

Auf seiner Tagung am 4. und 5. November 2004 in Brüssel forderte der Europäische Rat zur Festlegung einer wirksamen Rückkehr-undRückübernahmepolitik auf,die auf gemeinsamen Normen beruht, die gewährleisten, dass die betreffenden Personen unter vollständiger Achtung der Grundrechte auf menschenwürdige Weise zurückge führt werden.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)