Erwägungsgrund 33
Änderungen des Unionsplans aufgrund neuer Gegebenheiten könnten Beiträge an neue Regionen oder Drittstaaten durch die Neuzuweisung vorhandener oder neuer Beiträge umfassen, wobei die von den Mitgliedstaaten im Hochrangigen Ausschuss für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen (im Folgenden „Hochrangiger Ausschuss“) auf freiwilliger Basis gemachten Angaben uneingeschränkt geachtet werden.
Bezug in der Verordnung: Artikel 11