Erwägungsgrund 48
Die Agentur sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat über ihre Tätigkeiten Bericht erstatten.
Bezug in der Verordnung: Artikel 25, Artikel 35, Artikel 42, Artikel 47, Artikel 55, Artikel 62, Artikel 65, Artikel 69, Artikel 70
Die Agentur sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat über ihre Tätigkeiten Bericht erstatten.
Bezug in der Verordnung: Artikel 25, Artikel 35, Artikel 42, Artikel 47, Artikel 55, Artikel 62, Artikel 65, Artikel 69, Artikel 70
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