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Krisen-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 11

Richtlinie (EU) 2024/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates vom XXX zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

Bezug in der Verordnung: Artikel 19