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EUAA-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 36

Es ist von Bedeutung, dass die Agentur mit dem durch die Entscheidung 2008/381/EG des Rates(7) errichteten Europäischen Migrationsnetzwerk zusammenarbeitet, um Synergien zu gewährleisten und eine Überschneidung der Aktivitäten zu vermeiden.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)