Erwägungsgrund 36
Es ist von Bedeutung, dass die Agentur mit dem durch die Entscheidung 2008/381/EG des Rates(7) errichteten Europäischen Migrationsnetzwerk zusammenarbeitet, um Synergien zu gewährleisten und eine Überschneidung der Aktivitäten zu vermeiden.
Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)