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Eurodac-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 29

Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität. dieser Bedingung nicht erfüllt sind. Zusätzlich zur vorherigen Abfrage der Datenbanken sollten die benannten Behörden auch eine gleichzeitige Abfrage im VIS vornehmen können, sofern die Bedingungen für einen Abgleich mit den darin gespeicherten Daten gemäß dem Beschluss 2008/633/JI (30) des Rates erfüllt sind.

Bezug in der Verordnung: Artikel 33