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AMM-DVO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 14

Die Fristen für die Übermittlung des Standardformulars für Überstellungen sollten dem Zielmitgliedstaat ausreichend Zeit einräumen, um Personen mit besonderen Bedürfnissen, unbegleitete Minderjährige und in Begleitung überstellte Personen, die eine Bedrohung für die innere Sicherheit darstellen, in Empfang zu nehmen.

Bezug in der Verordnung: Artikel 5, Artikel 6, Artikel 11, Artikel 17, Artikel 18, Artikel 19, Artikel 22, Artikel 26, Artikel 27