Erwägungsgrund 90
Die Leistung von Eurodac sollte überwacht und in regelmäßigen Abständen bewertet werden, einschließlich der Frage, ob der Zugang zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken zu indirekter Diskriminierung von Personen, die internationalen Schutz beantragen, geführt hat, wie sie von der Kommission in ihrer Einschätzung, inwieweit diese Verordnung mit der Charta vereinbar ist, aufgeworfen wurde. eu-LISA sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Jahresbericht über die Tätigkeit von Eurodac unterbreiten.
Bezug in der Verordnung: Artikel 57