Erwägungsgrund 95
Um die Kohärenz der gerichtlichen Nachprüfung einer Entscheidung, mit der ein Antrag auf internationalen Schutz abgelehnt wird, und der damit verbundenen Rückkehrentscheidung durch ein Gericht sicherzustellen und um die Prüfung des Falls zu beschleunigen und die Belastung der zuständigen Justizbehörden zu verringern, sollten solche Entscheidungen Gegenstand eines gemeinsamen Verfahrens vor demselben Gericht sein, wenn sie als Teil der damit verbundenen Entscheidung über den Antrag auf internationalen Schutz oder der damit verbundenen Entscheidung über den Entzug des internationalen Schutzes ergehen.
Bezug in der Verordnung: Artikel 1, Artikel 37, Artikel 65, Artikel 66, Artikel 67