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Eurodac-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 18

In ihrer Mitteilung vom 13. Mai 2015 mit dem Titel „Die europäische Migrationsagenda“ hat die Kommission darauf hingewiesen, dass „die Mitgliedstaaten die Vorschriften über die Abnahme von Fingerabdrücken von Migranten an den Grenzen in vollem Umfang anwenden müssen“ und erklärt, dass sie zudem untersuchen wird, wie mehr biometrische Identifikatoren über Eurodac verwendet werden können (wie etwa die Nutzung von Gesichtserkennungstechniken durch digitale Fotos).

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)