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EUAA-VO · (EU) 2021/2303 Originaltext↗
Kapitel 6 · Operative und Technische Unterstützung

Artikel 27 – Strafrechtliche Haftung

Während der Dauer der Entsendung eines Asyl-Unterstützungsteams werden die entsandten Experten in Bezug auf Straftaten, die gegen sie oder von ihnen begangen werden, wie Beamte des Einsatzmitgliedstaats behandelt.