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AufnahmeRL · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 5

Bei den im Rahmen der Aufnahme gewährten Vorteilen bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere hinsichtlich der Normen für die Antragstellern gewährten Vorteile. Auf einem angemessenen Niveau festgelegte einheitlichere Aufnahmenormen in allen Mitgliedstaaten werden zu einer stärkeren Gleichbehandlung und der gerechteren Verteilung der Antragsteller in der Union beitragen.

Bezug in der Verordnung: Artikel 1