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EUAA-VO · (EU) 2021/2303 Originaltext↗
Kapitel 7 · Informationsaustausch und Datenschutz

Artikel 33 – Zusammenarbeit mit Dänemark

Die Agentur fördert die operative Zusammenarbeit mit Dänemark, einschließlich des Austauschs von Informationen und bewährter Verfahren in ihrem Tätigkeitsbereich.