Erwägungsgrund 13
Der Rückgriff auf Zwangsmaßnahmen sollte im Hinblick auf die eingesetzten Mittel und die angestrebten Ziele ausdrücklich den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Wirksamkeit unterliegen. Für den Fall einer Rückführung sollten Mindestverhaltensregeln aufgestellt werden; dabei ist die Entscheidung 2004/573/EG des Ra tes vom 29. April 2004 betreffend die Organisation von Sammelflügen zur Rückführung von Drittstaatsangehöri gen, die individuellen Rückführungsmaßnahmen unterlie gen, aus dem Hoheitsgebiet von zwei oder mehr Mit gliedstaaten(1) zu berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten sollten über verschiedene Möglichkeiten verfügen, Rück führungen zu überwachen.
Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)