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ScreeningVO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 14

Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)