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ScreeningVO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 17

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz- Grundverordnung). qualifiziertem medizinischem Personal durchgeführt werden, das einer der folgenden Kategorien der ISCO-08- Klassifikation der internationalen Standardklassifikation der Berufe unter der Verantwortung der Internationalen Arbeitsorganisation angehört: 221 Ärzte, 2221 Pflegefachkräfte oder 2240 Angehörige der paramedizinischen Berufe.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)