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Schengener Grenzkodex · (EU) 2016/399 Originaltext↗
Titel IV · Schlussbestimmungen

Artikel 40 – Kleiner Grenzverkehr

Diese Verordnung lässt Vorschriften der Union über den kleinen Grenz verkehr und bestehende bilaterale Abkommen über den kleinen Grenz verkehr unberührt.