Schengener Grenzkodex · (EU) 2016/399 Originaltext↗
Titel IV · Schlussbestimmungen
Artikel 40 – Kleiner Grenzverkehr
Diese Verordnung lässt Vorschriften der Union über den kleinen Grenz verkehr und bestehende bilaterale Abkommen über den kleinen Grenz verkehr unberührt.