Erwägungsgrund 4
Die Kommission legte in ihrer Mitteilung vom 6. April 2016 „Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa“ prioritäre Bereiche fest, in denen das GEAS strukturell verbessert werden sollte, nämlich die Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats, eine Stärkung des Eurodac-Systems, eine größere Konvergenz im Asylsystem, die Verhinderung von Sekundärmigration innerhalb der Union und eines erweiterten Mandats für die mit der Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates
Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)