GEAS-Gesetz.de
EUAA-VO · (EU) 2021/2303 Originaltext↗
Kapitel 10 · Allgemeine Bestimmungen

Artikel 73 – Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe q, Artikel 14 und Artikel 15 Absätze 1, 2 und 3 gelten ab dem 31. Dezember 2023, und Artikel 15 Absätze 4 bis 8 sowie Artikel 22 gelten ab dem Tag, an dem die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 ersetzt wird, es sei denn, die genannte Verordnung wird vor dem 31. Dezember 2023 ersetzt; in diesem Fall gelten diese Bestimmungen ab dem 31. Dezember 2023. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.