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AMM-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 21

Die Kommission sollte die Migrationslage überwachen und durch regelmäßige Berichte Auskünfte darüber bereitstellen, damit der gemeinsame Rahmen wirksam umgesetzt, Lücken erkannt, Herausforderungen bewältigt und ein Anstieg des Drucks auf die Asyl-, Aufnahme- und Migrationssysteme verhindert werden.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)