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AufnahmeRL · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 55

Die in Artikel 3 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) genannten Zweige der sozialen Sicherheit gelten auch für Antragsteller in einem Beschäftigungsverhältnis.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)