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ScreeningVO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 36

Drittstaatsangehörige, die der Überprüfung unterzogen werden, sollten einer vorläufigen Gesundheitskontrolle durch qualifiziertes medizinisches Personal unterzogen werden, um zu ermitteln, ob Bedarf an einer sofortigen Gesundheitsversorgung oder Isolation aus Gründen der öffentlichen Gesundheit besteht. Das qualifizierte medizinische Personal sollte in der Lage sein, auf Grundlage der medizinischen Umstände in Bezug auf den Allgemeinzustand jedes einzelnen betroffenen Drittstaatsangehörigen zu entscheiden, dass keine weitere Gesundheitskontrolle während der Überprüfung erforderlich ist. Diese vorläufige Gesundheitskontrolle sollte von

Bezug in der Verordnung: Artikel 8, Artikel 9, Artikel 12, Artikel 17