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RückführungsRL · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 5

Mit dieser Richtlinie sollte eine Reihe von horizontalen Vorschriften eingeführt werden, die für sämtliche Dritt staatsangehörige gelten, die die Voraussetzungen für die Einreise in einen Mitgliedstaat oder den dortigen Aufent halt nicht oder nicht mehr erfüllen.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)