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AMM-DVO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 25

Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates(7)angehört und hat am 2. September 2025 seine Stellungnahme abgegeben.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)