Erwägungsgrund 34
Damit die Verfahrensgarantie — Gelegenheit zur Kontaktaufnahme mit Organisationen oder Personengruppen, die Rechtsberatung leisten — sichergestellt ist, sollten Informationen über derartige Organisationen und Personengruppen bereitgestellt werden.
Bezug in der Verordnung: Artikel 5, Artikel 32, Artikel 33