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AufnahmeRL · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 34

Damit die Verfahrensgarantie — Gelegenheit zur Kontaktaufnahme mit Organisationen oder Personengruppen, die Rechtsberatung leisten — sichergestellt ist, sollten Informationen über derartige Organisationen und Personengruppen bereitgestellt werden.

Bezug in der Verordnung: Artikel 5, Artikel 32, Artikel 33