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AMM-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 89

Um eine kohärente Durchführung dieser Verordnung zum Zeitpunkt ihrer Anwendung sicherzustellen, sollten auf Unionsebene und auf nationaler Ebene Durchführungspläne, in denen Lücken und operative Schritte für jeden Mitgliedstaat ermittelt werden, ausgearbeitet und umgesetzt werden.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)