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AufnahmeRL · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 65

Es sollte auf ein gutes Verhältnis zwischen den Kommunen und Unterbringungszentren hingewirkt werden, damit eine hinreichende Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden bei der Aufnahme von Antragstellern gewährleistet ist.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)