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QualifikationsVO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 26

Es müssen gemeinsame Kriterien für die Anerkennung von Asylbewerbern als Flüchtlinge im Sinne des Artikels 1 der Genfer Flüchtlingskonvention eingeführt werden.

Bezug in der Verordnung: Artikel 9, Artikel 30