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AMM-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 20

Um die Entscheidungsfindung zu erleichtern, sollte der Vorschlag der Kommission für einen Durchführungsrechtsakt des Rates zur Einrichtung des Jährlichen Solidaritätspools erst nach seiner Annahme im Rat veröffentlicht werden.

Bezug in der Verordnung: Artikel 12, Artikel 57, Artikel 61, Artikel 77