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Eurodac-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 87

Die betroffene Person sollte insbesondere davon in Kenntnis gesetzt werden, warum ihre Daten in Eurodac verarbeitet werden, einschließlich einer Beschreibung der Ziele der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 und inwieweit die Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden ihre Daten verwenden können.

Bezug in der Verordnung: Artikel 42