GEAS-Gesetz.de
Eurodac-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 21

Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger. in Verwaltungshaft gehalten werden können, zu verringern. Außerdem könnten auf diese Weise die Transit-Drittstaaten ermittelt werden, die die illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen rückübernehmen können.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)