GEAS-Gesetz.de
RückführungsRL · 2008/115/EG Originaltext↗
KAPITEL V · SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 22 – Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentli chung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artike Adress Diese Richtlinie ist gemäß demVertragzur Gründung d gerichtet. Geschehen zu Straßburg am 16. Dezember 2008. Im Namen des Europäischen Parlaments Der Präsident H.-G. PÖTTERING opäischenUnion L 348/107 el 23 saten der Europäischen Gemeinschaft an die Mitgliedstaaten Im Namen des Rates Der Präsident B. LE MAIRE