Erwägungsgrund 54
Die Vorschriften über die Beweise sollten eine raschere Familienzusammenführung als gemäß der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 ermöglichen. Daher muss klargestellt werden, dass ein förmlicher Beweis wie Originalbelege und DNA-Tests nicht erforderlich sein sollten, wenn die Indizien kohärent, überprüfbar und hinreichend detailliert sind, um die Zuständigkeit für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zu ermitteln. Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten alle verfügbaren Informationen wie Fotos, Kontaktnachweise und Zeugenaussagen berücksichtigen, um eine gerechte Beurteilung der Beziehung vorzunehmen. Um die frühzeitige Erkennung möglicher Fälle zu erleichtern, an denen Familienangehörige beteiligt sind, sollte der Antragsteller einen von der Asylagentur ausgearbeiteten Vordruck erhalten. Nach Möglichkeit sollte der Antragsteller den Vordruck vor der persönlichen Anhörung ausfüllen. Angesichts der Bedeutung der Feststellung einer familiären Bindung innerhalb der Rangfolge der Zuständigkeitskriterien sollten alle Fälle, an denen Familienangehörige beteiligt sind, im Rahmen der in dieser Verordnung festgelegten einschlägigen Verfahren vorrangig behandelt werden.
Bezug in der Verordnung: Artikel 22, Artikel 27, Artikel 39, Artikel 40