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AMM-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 74

Bei der Festlegung des Förderzeitraums für Ausgaben für Solidaritätsaktionen sollte berücksichtigt werden, dass die Solidaritätsaktionen rechtzeitig durchgeführt werden müssen. Aufgrund des solidarischen Charakters der Finanztransfers im Rahmen dieser Verordnung sollten diese Transfers außerdem vollständig zur Finanzierung von Solidaritätsaktionen verwendet werden.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)